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2. Gentechnisch veränderte Rohstoffe
Die DHW setzt weder in Produktion noch in Entwicklung gentechnisch veränderte Organismen ein noch wenden wir gentechnische Methoden an. Alle Produkte der DHW werden nach geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt und unterliegen der regelmäßigen Überwachung.
Von unseren Roh- und Hilfsstofflieferanten haben wir die schriftliche Zusicherung, dass für die gelieferten Produkte keine Kennzeichnungspflicht im Sinne der Verordnung (EG) 1139/98, 49/2000 und 50/2000 besteht.
Unsere Hefe unterliegt somit weder den Zulassungsbestimmungen noch den Kennzeichnungsbestimmungen der Verordnung (EG) 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und dadurch auch nicht der Verordnung der Rückverfolgbarkeit (EG) 1830/2003.
Somit sind alle Hefesorten der DHW nicht Kennzeichnungspflichtig im Sinne der Ergänzungsverordnung(EG) 40/2000 und 50/2000 bzw. der geltenden Verordnung (EG) 1139/98 und unterliegen nicht der Verordnung (EG) 1829/2003 und 1839/2003
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